FootballTalento
HomeExplore PlayersClubsAcademiesExplore ScoutsTournamentsMatches
FootballTalento

Child Safety Policy

Child Safety Policy – besonderer Schutz minderjähriger Nutzer

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Jugendschutzrichtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen um verbindliche, eigenständig auffindbare Regelungen zum Schutz minderjähriger Nutzer (nachfolgend „Minderjährige") vor Gefährdungen, die über die reine Datenverarbeitung hinausgehen, insbesondere vor unbefugter Kontaktaufnahme, sexualisierter Ansprache (Grooming), Belästigung, Ausbeutung und unangemessener Sichtbarkeit persönlicher Informationen. Sie gilt zusätzlich zu und im Zweifel vorrangig vor allgemeineren Regelungen in anderen Dokumenten dieses Rechtsrahmens, soweit sie strengere Anforderungen aufstellt.

2. Altersstufen und abgestufte Kontenmodelle

Die Plattform unterscheidet folgende Altersstufen mit jeweils eigenen Kontenmodellen. Nach deutschem Recht liegt die Altersgrenze für die datenschutzrechtliche Einwilligungsfähigkeit gemäß § 8 Abs. 1 UAbs. 2 DSGVO i. V. m. der deutschen Ausübung dieser Öffnungsklausel bei 16 Jahren; für Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten gilt der dort jeweils festgelegte Schwellenwert (13 bis 16 Jahre). Die nachfolgende Tabelle legt hiervon unabhängig das plattformseitige Schutzkonzept fest, das den jeweils strengeren Wert zugrunde legt, soweit der Aufenthaltsstaat des Nutzers nicht bekannt ist.

AltersgruppeKontoerstellung / Profilkontrolle / Sichtbarkeit / Kommunikation
Unter 13 JahrenKonto ausschließlich durch Erziehungsberechtigte erstellt und verwaltet. Profil standardmäßig privat, keine öffentliche Sichtbarkeit ohne gesonderte Freigabe. Direktnachrichten Dritter an das Kind standardmäßig deaktiviert; jede Kontaktaufnahme läuft über den Erziehungsberechtigten-Account.
13 bis 15 JahreKontoerstellung nur mit verifizierter Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemäß Ziffer 4. Gemeinsame Kontrolle durch Minderjährigen und Erziehungsberechtigte. Kontaktaufnahme durch Dritte nur nach vorheriger Freigabe einzelner Kontakte durch die Erziehungsberechtigten (Positivliste).
16 bis 17 JahreKontoerstellung mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten; eigenständige Nutzung durch den Minderjährigen unter fortbestehenden Elternrechten (Einsicht, Widerruf, Löschung). Erweiterte, aber weiterhin gefilterte Kommunikationsmöglichkeiten; keine öffentliche Anzeige personenbeziehbarer Standort- oder Zeitangaben (siehe Ziffer 6).
Ab 18 JahrenEigenständige, uneingeschränkte Kontoführung nach Maßgabe der allgemeinen Nutzungsbedingungen.

3. Grundsätze der Kontaktaufnahme mit Minderjährigen

  • Erwachsene Nutzer (Scouts, Trainer, Vereinsvertreter, sonstige Dritte) dürfen mit einem minderjährigen Nutzer nur über die hierfür vorgesehenen, protokollierten Plattformfunktionen kommunizieren; eine Aufforderung zur Verlagerung der Kommunikation auf plattformexterne Dienste (z. B. WhatsApp, Telegram, private E-Mail, Videotelefonie außerhalb der Plattform) ist unzulässig und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Richtlinie dar.
  • Direktnachrichten Erwachsener an Minderjährige sind standardmäßig deaktiviert und werden erst nach ausdrücklicher Freigabe des jeweiligen Kontakts durch die Erziehungsberechtigten aktiviert (Positivlistenprinzip); die Erziehungsberechtigten können die Freigabe jederzeit widerrufen und erhalten auf Wunsch Einsicht in den Kommunikationsverlauf.
  • Unzulässig sind insbesondere: sexualisierte oder anzügliche Ansprache; Aufforderungen zu privaten Treffen ohne Einbindung der Erziehungsberechtigten; Versand oder Anforderung intimer oder sexualisierter Bilder; Aufbau eines besonderen Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnisses zum Zweck der Isolation von Erziehungsberechtigten oder Vertrauenspersonen; Drohungen, Nötigung oder Erpressung; Anwerbung zu Zwecken der Ausbeutung, des Menschenhandels oder einer nicht durch lizenzierte Vermittler durchgeführten Spielervermittlung Minderjähriger. Entsprechende Verhaltensweisen können zugleich Straftatbestände nach §§ 176 ff. StGB erfüllen.

4. Verifizierung der Erziehungsberechtigung

Vor Erstellung eines Kontos für einen Minderjährigen sowie vor Freischaltung datenschutzrechtlich besonders sensibler Funktionen (u. a. Gesundheits- und Fitnessdaten gemäß Art. 9 DSGVO) wird die Berechtigung der zustimmenden Person wie folgt geprüft:

  • Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments der zustimmenden Person entsprechend dem allgemeinen Verifizierungsprozess gemäß der Datenschutzerklärung, einschließlich unverzüglicher Löschung der Ausweiskopie nach erfolgter Prüfung.
  • Bestätigung der Erziehungsberechtigung durch eine gesonderte Erklärung im Rahmen der Elterlichen Einwilligung; bei Unstimmigkeiten (z. B. abweichender Nachname, Hinweise auf fehlende Vertretungsbefugnis) behält sich die Betreiberin vor, weitere Nachweise zu verlangen oder die Kontoerstellung abzulehnen.
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht gemäß § 1626 BGB genügt grundsätzlich die Zustimmung eines Elternteils, sofern keine der Betreiberin bekannten Anhaltspunkte für einen entgegenstehenden Willen des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung zur alleinigen Entscheidungsbefugnis vorliegen; bei Kenntnis eines Widerspruchs zwischen den Erziehungsberechtigten wird die betroffene Funktion bis zur Klärung ausgesetzt.
  • Ergibt sich nachträglich, dass ein Nutzer bei der Registrierung ein unzutreffendes Geburtsdatum angegeben hat, wird das Konto nach Kenntniserlangung unverzüglich auf das zutreffende Schutzniveau umgestellt oder, sofern erforderlich, gesperrt, bis eine ordnungsgemäße Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

5. Bild- und Videomaterial Minderjähriger

  • Das Einstellen von Fotos oder Videos eines Minderjährigen bedarf der vorherigen Einwilligung der Erziehungsberechtigten gemäß § 22 KunstUrhG, unabhängig davon, ob die Einstellung durch den Minderjährigen selbst, einen Trainer, einen Verein oder einen sonstigen Nutzer erfolgt.
  • Werden auf einem Bild- oder Videomaterial mehrere minderjährige Personen abgebildet (z. B. Mannschaftsfotos), ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten jedes erkennbar abgebildeten Kindes erforderlich, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist; im Zweifel ist die Sichtbarkeit auf angemeldete, freigegebene Netzwerkteilnehmer zu beschränken.
  • Erziehungsberechtigte können die Löschung von Bild- und Videomaterial ihres Kindes jederzeit verlangen; die Betreiberin setzt dies unverzüglich um, einschließlich der ihr zumutbaren Bemühungen zur Entfernung aus Backups und Zwischenspeicherungen.

6. Standort- und Terminangaben

Präzise, öffentlich sichtbare Angaben zu regelmäßigen Trainingszeiten, -orten, Schule oder Wohnanschrift eines Minderjährigen sind nicht gestattet. Zulässig ist die Angabe des Vereins sowie einer groben regionalen Zuordnung (z. B. Stadt), soweit dies für den Plattformzweck erforderlich ist und keine Rückschlüsse auf regelmäßige Aufenthaltsorte zu individuell vorhersehbaren Zeiten zulässt.

7. Melde- und Eskalationsverfahren bei Gefährdung

Jeder Nutzer kann über eine gesonderte, priorisierte Meldefunktion („Gefährdung eines Kindes melden") sowie über child-safety@footballtalento.com Verdachtsfälle einer Kindeswohlgefährdung, von Grooming, sexualisierter Ansprache, Erpressung oder vergleichbaren Gefahren melden.

Derartige Meldungen werden vorrangig vor sonstigen Meldungen nach den Nutzungsbedingungen bearbeitet. Es erfolgt eine sofortige vorläufige Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten der gemeldeten Person gegenüber dem betroffenen Minderjährigen, bis der Sachverhalt geklärt ist.

Bei konkreten Anhaltspunkten für eine strafbare Handlung sichert die Betreiberin die verfügbaren Beweismittel (Kommunikationsverläufe, Metadaten) und erstattet, soweit rechtlich zulässig oder geboten, Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden; sie kooperiert mit Ermittlungsbehörden im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Verdachtsfälle sexueller Ausbeutung können zudem über die zentrale Eingangsstelle des Bundeskriminalamts gemäß § 13 DDG i. V. m. Art. 18 DSA gemeldet werden.

Die Erziehungsberechtigten des betroffenen Minderjährigen werden unverzüglich informiert, soweit dem nicht im Einzelfall Gründe des Kindeswohls oder laufende Ermittlungen entgegenstehen.

8. Interne Verantwortlichkeit

Die Betreiberin benennt eine intern verantwortliche Stelle für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, die für die Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie, die Bearbeitung priorisierter Meldungen gemäß Ziffer 7 sowie die regelmäßige Überprüfung und Fortentwicklung der Schutzmaßnahmen zuständig ist. Kontakt: child-safety@footballtalento.com.

9. Verhältnis zu US-amerikanischem Recht (COPPA)

Für Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika unter 13 Jahren gelten ergänzend die Anforderungen des Children's Online Privacy Protection Act (COPPA); insoweit wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Im Kollisionsfall gilt jeweils die strengere Schutzvorschrift.

10. Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Jugendschutzrichtlinie, insbesondere gegen Ziffer 3, führen unabhängig von einer strafrechtlichen Würdigung zur sofortigen, unbefristeten Sperrung des betreffenden Nutzerkontos ohne vorherige Ankündigung. Ein Anspruch auf Wiederherstellung des Kontos besteht in diesen Fällen nicht.

11. Änderungen dieser Richtlinie

Die Betreiberin überprüft diese Richtlinie regelmäßig, mindestens jährlich, auf Aktualität und passt sie bei Bedarf an.

Stand: August 2026

FootballTalento. All rights reserved. 2026
FAQ|Guide Hub|Imprint|Privacy Policy|Cookie Policy|Terms of Service|Child Safety Policy